Förderziel: Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ des Bundesumweltministeriums fördert Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Ziel ist es, Akteurinnen und Akteuren, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen.

Wer wird gefördert?

Lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten.

Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“

• A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts durch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager
• A.2 Umsetzung des Nachhaltigen Anpassungskonzepts
• A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

Antragsfrist: 31. Januar 2022

Höhe der Förderung: Zuschuss von bis zu 275.000 Euro (Förderquote von bis zu 90%).

Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“

• B.1 Erstellung eines Konzeptes
• B.2 Umsetzung eines Konzeptes

Bei den innovativen Modellprojekten (Förderschwerpunkt B) setzt das Förderprogramm auf Ergebnisse mit hoher Übertragbarkeit auf ähnlich betroffene Regionen und Akteure.

Antragsfrist: Förderfenster folgt im Laufe des Jahres 2022.

Höhe der Förderung: Zuschuss von bis zu 500.000 Euro (Förderquote von bis zu 90%).

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

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