Bayerisches Energiekreditprogramm/Energiekredit Regenerativ
Förderziel: Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe bei der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der Energieerzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Speicherung und Integration ins Stromnetz.
Wer wird gefördert?
Unternehmen und Freiberufler:innen, die in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren
Höhe der Förderung: Der Darlehenshöchstbetrag beträgt EUR 10 Millionen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.
Antragsfrist: ab sofort
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Sozial und Mobil
Förderziel: Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben. Damit z.B. Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg schaffen, werden sie bei der Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt.
Wer wird gefördert?
Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Außerdem können Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen. Diese müssen sie an die Leasingnehmer weitergegeben.
Höhe der Förderung: Unterschiedliche Vorgaben, z.B. 10.000 Euro pro E-Auto.
Antragsfrist: 1. März 2022 (dritte Förderrunde)
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Resiliente Regionen
Förderziel: Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberattacken und andere krisenhafte Ereignisse haben immer erhebliche Auswirkungen auf Städte und Regionen als Wohn- und Arbeitsorte. Die Vorhaben sollen dazu beitragen, Regionen als attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte zu erhalten und sie gegenüber externen krisenhaften Einflüssen widerstandsfähiger zu gestalten. Dabei obliegt es den Regionen, die besonders relevanten Handlungsschwerpunkte selbst zu definieren und in ihrem Erfordernis zu begründen
Wer wird gefördert?
Träger der Regionalplanung, Landkreise und regionale Institutionen (z.B. Kommunalverbünde oder regionale Entwicklungsagenturen). Wichtig
ist, dass diese Institutionen ein belastbares und langfristiges politisches Mandat haben (oder bekommen), damit sie auch langfristig die Resilienz in den Regionen stärken können.
Höhe der Förderung: Bis zu 700.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 90%. 10% der Ausgaben müssen aus Eigenmittel aufgebracht werden.
Antragsfrist: 16. Januar 2022
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Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Förderziel: Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ des Bundesumweltministeriums fördert Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Ziel ist es, Akteurinnen und Akteuren, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen.
Wer wird gefördert?
Lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten.
Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“
• A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts durch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager
• A.2 Umsetzung des Nachhaltigen Anpassungskonzepts
• A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
Antragsfrist: 31. Januar 2022
Höhe der Förderung: Zuschuss von bis zu 275.000 Euro (Förderquote von bis zu 90%).
Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“
• B.1 Erstellung eines Konzeptes
• B.2 Umsetzung eines Konzeptes
Bei den innovativen Modellprojekten (Förderschwerpunkt B) setzt das Förderprogramm auf Ergebnisse mit hoher Übertragbarkeit auf ähnlich betroffene Regionen und Akteure.
Antragsfrist: Förderfenster folgt im Laufe des Jahres 2022.
Höhe der Förderung: Zuschuss von bis zu 500.000 Euro (Förderquote von bis zu 90%).
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