Wie der Strom endlich billiger wird

Seit Anfang 2021 gilt im Zuge des nationalen Emissionshandels ein CO2-Preis. In Kombination mit anderen Maßnahmen wie dem Umweltbonus beim Kauf eines Elektroautos oder Förderprogrammen zum Heizungstausch sorgt er dafür, dass klimafreundliche Alternativen attraktiver werden. Wir werden den Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehr und der Gebäudewärme durch die sogenannte Sektorenkopplung unterstützen. Daher werden wir die Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) bis 2025 abschaffen und aus dem Bundeshaushalt finanzieren. Dazu dienen auch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.
Diese Maßnahme leistet auch einen Beitrag zur sozialen gerechten Finanzierung der Energiewende, weil dadurch die Stromrechnung deutlich sinkt. Wir werden dafür sorgen, dass Bürger*innen mit niedrigen Einkommen nicht ins Hintertreffen geraten. Wir werden prüfen, ob im Laufe der Zeit und mit dem Ansteigen des CO2-Preises weitere Ausgleichsmaßnehmen – wie ein Pro-Kopf-Bonus – möglich werden.

Auch der Gebäudesektor muss schrittweise CO2-neutral werden. Mit dem CO2-Preis wollen wir vor allem Investitionen lenken und Vermieter*innen zur Modernisierung motivieren. Gerade im Bestands-Mietwohnungsbau gibt es noch viel zu tun. Wir haben das Ziel, dass bis 2030 fünf Millionen Häuser über Wärmepumpen versorgt werden. Wir werden gesetzliche Regelungen schaffen, dass der CO2-Preis von den Vermietern getragen wird. Dabei orientieren wir uns am Ziel der Warmmieten-Neutralität.

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